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Ehrenordnung des TV Arnoldsweiler 1883/06 e.V.
 
  1. Mitglieder mit 25-jähriger Mitgliedschaft werden durch die Verleihung der silbernen Ehrennadel und einer Urkunde geehrt. Zusätzlich erhalten sie ein Geschenk in Höhe von 15,00 Euro.

  2. Mitglieder mit 40-jähriger Mitgliedschaft werden durch die Verleihung der goldenen Ehrennadel und einer Urkunde geehrt. Zusätzlich erhalten sie ein Geschenk in Höhe von 20,00 Euro.

  3. Mitglieder mit 50-jähriger Mitgliedschaft erhalten eine besondere Ehrenurkunde. Zusätzlich erhalten sie ein Geschenk in Höhe von 25,00 Euro.

  4. Mitglieder, die durch langjährige, ehrenamtliche Tätigkeit  zum Wohle des Vereins besondere Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes und durch Mehrheitsbeschluss der Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

  5. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die mindestens drei Jahre ehrenamtlich als Helfer eingesetzt waren oder auf andere Art besondere Verdienste erworben haben, erhalten auf Vorschlag des Vorstandes bzw. der Fachabteilung eine Anerkennungsurkunde.

  6. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die mindestens drei Jahre ehrenamtlich als Helfer eingesetzt waren oder auf andere Art besondere Verdienste erworben haben, erhalten auf Vorschlag des Vorstandes bzw. der Fachabteilung eine Anerkennungsurkunde.

  7. Ehrenmitglieder können auf Beschluss der Hauptversammlung Sitz und Stimme im Vorstand erhalten.

Aufgabe des Vorstandes ist es, für Vereinsmitglieder, die nach der Ehrenordnung unserer Turn- und Sportverbände und der Stadt Düren geehrt werden können, die erforderlichen Unterlagen zu diesen Ehrungen rechtzeitig den zuständigen Stellen zu übersenden.

Arnoldsweiler, im Dezember 2009

 gez. für den Vorstand

 Richard Jonas

1.Vorsitzender

 
Download Ehrenordnung (Ehrenordnung.pdf, 22KB)
 letzte Änderung: 02.03.2010