Jugendordnung
Jugendordnung des Arnoldsweiler Turnvereins 1883/06 e.V. (als Download)
§1 Zweck des Jugendteams
1.1 Das Jugendteam stellt ein Vereinsorgan des Arnoldsweiler Turnvereins 1883/06 e.V. dar.
1.2 Der Zweck des Jugendteams ist es, die Jugend des Vereins in selbigem zu vertreten.
1.3 Das Jugendteam bietet spezielle Veranstaltungen für die Jugend des Vereins gemäß §4.2 an.
§2 Mitgliedschaft im Jugendteam
2.1 Erwerb der Mitgliedschaft
2.1.1 Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist kein schriftlicher Aufnahmeantrag notwendig.
2.1.2 Das Neu-Mitglied muss mindestens 12 Jahre alt sein, darf jedoch das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2.1.3 Jedes Mitglied des Jugendteams hat diese Jugendordnung anzuerkennen.
2.1.4 Handelt es sich bei dem Neu-Mitglied um ein ehemaliges Mitglied des Jugendteams, so ist für einen erfolgreichen Beitritt eine Abstimmung gemäß §3.2 nötig.
2.1.4.1 Ist das ehemalige Mitglied bei der vergangenen Mitgliedschaft aus dem Jugendteam ausgeschlossen worden, so ist für einen erfolgreichen Beitritt eine Abstimmung gemäß §3.2 mit 2/3 Mehrheit nötig.
2.2 Arten der Mitgliedschaft
2.2.1 Der Jugendvorstand
2.2.1.1 Jugendsprecher
2.2.1.1.1 Der Jugendsprecher vertritt das Jugendteam repräsentativ im Hauptverein.
2.2.1.1.2 Der Jugendsprecher leitet Sitzungen und gilt in sämtlichen, das Jugendteam betreffenden Belangen, als oberste Instanz.
2.2.1.1.3 Ist der Jugendsprecher bei einer Sitzung nicht anwesend, so wird er für diese durch einen, im Idealfall im Voraus von ihm bestimmten, Beisitzer ersetzt. Die Abwesenheit des Jugendsprechers soll nur im Ausnahmefall geschehen.
2.2.1.1.4 Es können mehrere Jugendsprecher gewählt werden.
2.2.1.2 Protokollant
2.2.1.2.1 Der Protokollant führt das Protokoll jeder Sitzung.
2.2.1.2.2 Der Protokollant lädt die Mitglieder zur nächsten Sitzung ein. Dies erfolgt in jedem Fall per E-Mail, im Idealfall zusätzlich auf FaceBook in der Gruppe des Jugendteams.
2.2.1.2.3 Ist der Protokollant bei einer Sitzung nicht anwesend, so wird er für diese durch einen, im Idealfall im Voraus von ihm bestimmten, Beisitzer ersetzt. Die Vertretung schreibt lediglich das Protokoll während der Sitzung, welches an den Protokollant unverändert weitergeleitet wird. Dieser übernimmt ab diesem Zeitpunkt wieder seine Aufgaben gemäß §2.2.1.2.2.
2.2.1.2.4 Der Posten des Protokollanten wird nur einmal vergeben. Es gibt einen festen Stellvertreter.
2.2.1.3 Internetbeauftragter
2.2.1.3.1 Der Internetbeauftragte ist für den Auftritt des Jugendteams im Internet verantwortlich. Dies beinhaltet sowohl die Pflege der vereinseigenen Website, als auch die der Gruppe auf FaceBook.
2.2.1.3.2 Ist der Internetbeauftragte bei einer Sitzung nicht anwesend, so muss sein Posten für diese nicht ersetzt werden. Er hat dennoch seine Aufgaben gemäß §2.2.1.3.1 zu erfüllen.
2.2.1.3.3 Der Posten des Internetbeauftragten wird nur einmal vergeben. Es kann ein Vertreter als zukünftiger Nachfolger gewählt werden.
2.2.1.4 Pressebeauftragter
2.2.1.4.1 Der Pressebeauftragte ist für die Repräsentation des Jugendteams und dessen Aktivitäten und Veranstaltungen in der Öffentlichkeit verantwortlich. Jegliche Arten von Werbezwecken können vom Pressebeauftragten übernommen werden, sofern dies vom Jugendteam bestimmt wird.
2.2.1.4.2 Ist der Pressebeauftragte bei einer Sitzung nicht anwesend, so muss sein Posten für diese nicht ersetzt werden. Er hat dennoch seine Aufgaben gemäß §2.2.1.3.1 zu erfüllen.
2.2.1.4.3 Der Posten des Pressebeauftragten wird nur einmal vergeben. Es kann ein Vertreter als zukünftiger Nachfolger gewählt werden.
2.2.2 Beisitzer
2.2.2.1 Jedes Mitglied, das nicht Teil des Jugendvorstands ist, ist Beisitzer des Jugendteams.
2.2.2.2 Jeder Beisitzer kann Jugendvorstandsmitglieder gemäß §2.2.1.1.3, §2.2.1.2.3 und §2.2.1.4.2 vertreten.
2.2.3 Ehrenmitglied
2.2.3.1 Zum Ehrenmitglied wird man automatisch ernannt, wenn man nach mindestens 10-jähriger Tätigkeit im Jugendteam aus selbigem ausscheidet. In dieser Zeit darf das Mitglied nicht ausgeschlossen, gemäß §2.3.3, worden sein.
2.2.4 Planungsteams
2.2.4.1 Ein Planungsteam regelt den genauen Ablauf einer bestimmten Veranstaltung.
2.2.4.2 Es wird auf einer Sitzung des Jugendteams bestimmt.
2.3 Beendigung der Mitgliedschaft
2.3.1 Austritt aus dem Jugendteam
2.3.1.1 Ein Austritt aus dem Jugendteam erfolgt aus freiem Willen des Mitglieds und kann zu jeder Sitzung erfolgen.
2.3.1.2 Ist das austretende Mitglied Teil des Jugendvorstands, so ist der nun vakante Posten sofort neu zu besetzen.
2.3.2 Ausscheiden aus dem Jugendteam
2.3.2.1 Ein Mitglied scheidet aus dem Jugendteam aus, sobald es das 27. Lebensjahr vollendet hat.
2.3.2.2 Ist das ausscheidende Mitglied Teil des Jugendvorstands, so ist der nun vakante Posten sofort neu zu besetzen.
2.3.3 Ausschluss aus dem Jugendteam
2.3.3.1 Grund für einen Ausschluss ist, wenn
2.3.3.1.1 ein Mitglied den Interessen des Vereins bzw. des Jugendteams zuwiderhandelt.
2.3.3.1.2 ein Mitglied offensichtliches Desinteresse gegenüber den Aktivitäten des Jugendteams zeigt.
2.3.3.2 Bei Vorlage eines mündlichen Antrags auf Ausschluss eines Mitglieds aus dem Jugendteam muss eine Abstimmung, gemäß §3.2 erfolgen.
2.3.3.3 Ist das ausgeschlossene Mitglied Teil des Jugendvorstands, so ist der nun vakante Posten sofort neu zu besetzen.
2.4 Vergütung der Mitglieder
2.4.1 Das Jugendteam arbeitet ehrenamtlich.
§3 Beschlussfähigkeit des Jugendteams
3.1 Jedes Mitglied des Jugendteams besitzt Sprach- und Stimmrecht bei Sitzungen. Die Länge der Mitgliedschaft, sowie das Alter des Mitglieds sind unerheblich, lediglich dem Jugendvorstand kommt eine besondere Geltung zu.
3.2 Abstimmungen jeglicher Art
3.2.1 Wahlberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder gemäß §3.1.
3.2.2 Abstimmungen erfolgen auf mündlichen Antrag eines wahlberechtigten Mitglieds.
3.2.3 In der Regel erfolgt eine Abstimmung per Handzeichen. Auf Antrag kann jedoch auch eine geheime Wahl per Stimmzettel erfolgen.
3.2.4 Eine Abstimmung ist erfolgreich, wenn
3.2.4.1 eine Mehrheit der Wahlberechtigten dem Antrag zustimmt, das heißt 50% der Anwesenden, sofern nicht anders festgelegt, abzüglich Enthaltungen, dem Antrag stattgeben.
3.2.4.2 der Jugendvorstand, exklusive Beisitzer, dem Antrag geschlossen zustimmt.
§4 Veranstaltungen des Jugendteams
4.1 Veranstaltungen innerhalb des Jugendteams
4.1.1 Sitzungen
4.1.1.1 Jugendvorstandssitzungen
4.1.1.1.1 Jugendvorstandssitzungen werden vom Protokollant gemäß §2.2.1.2 einberufen, sobald ihm gemäß §4.1.1.1.3 die Tagesordnung vorliegt. Einladungen werden an alle beim Jugendsprecher eingetragenen Jugendvorstandsmitglieder versandt.
4.1.1.1.2 Jugendvorstandssitzungen finden nur bei Unstimmigkeiten innerhalb des Jugendvorstands oder des Jugendteams statt.
4.1.1.1.3 Die Tagesordnung wird vom Jugendsprecher bestimmt und dem Protokollant spätestens 2 Wochen vor der Sitzung gemeinsam mit einer gültigen Jugendvorstandsmitgliederliste zugestellt.
4.1.1.2 Jugendteamsitzungen
4.1.1.2.1 Jugendteamsitzungen werden vom Protokollant gemäß §2.2.1.2 einberufen, sobald ihm gemäß §4.1.1.2.3 die Tagesordnung vorliegt. Einladungen werden an alle beim Jugendsprecher eingetragenen Mitglieder versandt.
4.1.1.1.2 Jugendteamsitzungen finden mindestens alle 3 Monate statt.
4.1.1.1.3 Die Tagesordnung wird vom Jugendsprecher bestimmt und dem Protokollant spätestens 2 Wochen vor der Sitzung gemeinsam mit einer gültigen Mitgliederliste zugestellt.
4.1.1.3 Die Jugendvollversammlung
4.1.1.3.1 Die Jugendvollversammlung ist in der Regel die erste oder zweite Sitzung des Jugendteams im Kalenderjahr. Sie findet am selben Tag wie die Mitgliedervollversammlung des Hauptvereins statt.
4.1.1.3.2 Zu ihr werden alle Mitglieder des Hauptvereins eingeladen, die zum Zeitpunkt der Sitzung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
4.1.1.3.3 Auf der Jugendvollversammlung wird der Jugendvorstand gemäß §3.2 gewählt. Eine Wiederwahl ist jederzeit möglich.
4.1.1.3.4 Die Einladung erfolgt durch den Vorstand des Hauptvereins.
4.1.1.4 Jedes Mitglied hat sich für jegliche Abwesenheit bei einer Veranstaltung des Jugendteams gemäß §4 im Voraus zu entschuldigen. Geschieht dies nicht, so ist dies gemäß §2.3.2.1.2 als Desinteresse gegenüber den Aktivitäten des Jugendteams zu werten.
4.1.2 Private Veranstaltungen des Jugendteams
4.1.2.1 Das Jugendteam darf Veranstaltungen nur zum Eigennutz organisieren, allerdings darf dabei das Budget gemäß §5 nur dann benutzt werden, wenn bereits die gemeinnützigen Veranstaltungen stattgefunden haben.
4.2 Gemeinnützige Veranstaltungen des Jugendteams für die Jugend des Vereins
4.2.1 Karnevalszug
4.2.1.1 Der Karnevalszug findet alljährlich am Karnevalssonntag statt.
4.2.1.2 Die genaue Planung erfolgt durch ein vorher bestimmtes Planungsteam gemäß §2.2.4.
4.2.1.3 Die Zielgruppe erstreckt sich auf alle Mitglieder des Hauptvereins.
4.2.2 Zelten
4.2.2.1 Das Zelten findet alljährlich zu einem nicht näher definierten Zeitpunkt vor den Sommerferien statt.
4.2.2.2 Die genaue Planung erfolgt durch ein vorher bestimmtes Planungsteam gemäß §2.2.4.
4.2.2.3 Die Zielgruppe erstreckt sich auf die gesamte Vereinsjugend.
4.2.3 Weitere gemeinnützige Veranstaltungen des Jugendteams für die Jugend des Vereins können jederzeit vom Jugendteam beschlossen werden und müssen dafür nicht in diese Jugendordnung eingetragen werden.
§5 Budget des Jugendteams
5.1 Das Budget des Jugendteams wird vom Vorstand des Hauptvereins jährlich festgelegt. Es wird von diesem verwaltet.
5.2 Wird es im Laufe des Kalenderjahres vom Jugendteam nicht verbraucht, so wird es für das Folgejahr nicht gutgeschrieben. Das Budget ist in keinem Fall zu überschreiten.
§6 Gültigkeit dieser Jugendordnung
6.1 Diese Jugendordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 29.11.2012 in der vereinseigenen Halle des Arnoldsweiler Turnvereins 1883/06 e.V. beschlossen und gilt fortan. Das Protokoll der Abstimmung über die Gültigkeit dieser Jugendordnung liegt bei.
6.2 Beschlüsse, die auf Jugendsitzungen jeglicher Art beschlossen werden, besitzen ebensolche Gültigkeit wie diese Jugendordnung.
6.3 Diese Jugendordnung kann auf Antrag gemäß §3.2 abgeändert werden.