Hygienekonzepte ATV
Liebe Eltern,
der Sportunterricht kann unter Einhaltung eines Hygienekonzepts wieder durchgeführt werden. Für Sport in der Halle gilt die Maskenpflicht immer dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Außerdem ist auf die Intensität der Lüftung zu achten.
Den Vereinen steht es frei im Rahmen der Eigenverantwortung und eines möglichen Hygienekonzeptes eigene Regelungen zu treffen. Die Coronaschutzverordnung sieht explizit auch vor, dass bei Angeboten der Kinder und Jugendarbeit und bei Sportangeboten für Kinder und Jugendliche ein „gemeinsam beaufsichtigter Selbsttest“ durchgeführt werden kann.
Grundlage: §2 Abs. 8 und §4 Abs. 5 und §4 Abs. 6 der CoronaSchVO NRW in der ab 1.10.2021 geltenden Fassung
In unseren Kursen haben alle einen engen Körperkontakt in ungelüfteten oder schlecht zu lüftenden Räumlichkeiten.
Wir möchten, dass unsere Kinder in unseren Sportkursen wie gewohnt frei miteinander spielen und toben dürfen, ohne Maske und Abstand!
Deshalb sieht unser Hygienekonzept ein aktuelles negatives Testergebnis (längstens vom Vortag) auch für Kinder vor.
So können wir Ihren Kindern ihren Sportunterricht in einem geschützten Rahmen anbieten.
Eine Teilnahme ohne Bescheinigung ist nicht möglich. Das Risiko einer Ansteckung ist uns zu hoch.
Hier sind die Konzepte zu finden.
Das Vorstandsteam und die Übungsleiter des ATV
Bildquellen
- header_ki_freu_sv: LSB NRW ausser ATV Logo